INTEGRITÄT HAT KEINEN PREIS

Keine Ausbeutung von Arbeitskräften – Weil es auch uns mit reinem Gewissen besser geht



SA8000®-ZERTIFIKAT

Ein Zertifizierungssystem, das produzierende Unternehmen bei der Einhaltung sozialer Standards unterstützt.

Seit Juni 2023 werden unsere Uwe Damm Trainingsköpfe in einer nach SA8000® zertifizierten Produktionsstätte ethisch gefertigt. Die geprüften Standards basieren auf der internationalen Menschenrechtskonvention und den Empfehlungen der internationalen Arbeitsorganisation IAO. Die international verbreitete Norm ist vom Aufbau her mit den Managementnormen ISO 9001 und ISO 14001 vergleichbar und beinhaltet eine Reihe strenger Standards, wie die Einführung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen und das Verbot von Kinderarbeit. Unser Unternehmen achtet den Schutz und die Einhaltung sozialer und arbeitsrechtlicher Standards und nimmt seine soziale Verantwortung sehr ernst. Unsere Mitarbeiter erhalten faire Löhne, Sozialleistungen. Wir achten auf geregelte Arbeits- und Urlaubszeiten sowie die Einhaltung von regelmäßigen Pausen. Damit bieten wir unseren Kunden neben qualitativ hochwertigen Trainingheads auch ein reines Gewissen.

Geprüft von unabhängigen Experten

Für die Zertifizierung nach internationalen Maßstäben hat unser Unternehmen einen komplexen Prozess durchlaufen, in dem wir auf Herz und Nieren geprüft wurden. Unabhängige Experten haben dokumentiert, welche Anforderungen unser Unternehmen bereits erfüllt und wo noch Verbesserungsbedarf besteht. Am Ende des Zertifizierungsprozesses haben wir sämtliche Kriterien erfüllt. Halbjährliche Überprüfungen unterstützen uns weiterhin bei der kontinuierlichen Optimierung der Arbeitsbedingungen. Alle drei Jahre erfolgt eine Re-Zertifizierung.

Kriterien der Zertifizierung

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Keine Kinder- und Zwangsarbeit
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Dokumentation durch Zertifizierung nach außen
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Systematische Verbesserung der Bedingungen im Betrieb
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Einforderung und Einführung von menschenwürdigen Arbeitsbedingungen
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Verbot von Rassen-, Geschlechts- und Religionsdiskriminierung
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Recht auf Vereinigungsfreiheit, auf Organisation in Gewerkschaften und kollektive Lohnverhandlungen
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Festlegung der Höchstarbeitszeit auf 48 Stunden pro Woche, mit einem freien Tag
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Garantie von existenzsichernden Löhnen



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