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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen

Für Verträge mit der Firma Uwe Damm Trainingheads GmbH, Am Ökopark 9, A-8230 Hartberg, in der Folge nur kurz Uwe Damm Trainingheads GmbH genannt, gelten ausschließlich die nachfolgend noch präzisierten allgemeinen Geschäftsbedingungen für Waren und Produktbestellungen. Andere als die nachfolgend präzisierten Regelungen werden nur aufgrund einer ausdrücklichen anders lautenden schriftlichen Vereinbarung mit Uwe Damm Trainingheads GmbH wirksam. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl bei Dauerschuldverhältnissen, als auch bei mehrmaligen Beauftragungen durch ein und denselben Vertragspartner, dem Vertragsverhältnis als wirksam vereinbart zu Grunde zu legen, sofern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung zwischen Uwe Damm Trainingheads GmbH und dem Vertragspartner getroffen wurde.

2. Angebot, Vertragsabschluss, Leistungs- und Lieferpflicht

Aufträge (Bestellungen) gleich welcher Art sind nur dann rechtsverbindlich, wenn Uwe Damm Trainingheads GmbH sie entweder ausdrücklich schriftlich mittels Auftragsbestätigung, welche firmenmäßig gefertigt sein muss, bestätigt oder wenn Uwe Damm Trainingheads GmbH selbstständig durch Zusendung der Ware dem Auftrag nachkommt (Annahme). Wird der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung der Leistung selbst verzögert und wurde die Verzögerung nicht durch Umstände, die der Rechtssphäre von Uwe Damm Trainingheads GmbH zuzurechnen sind, bewirkt, werden vereinbarte Leistungsfristen entsprechend verlängert oder vereinbarte Liefertermine entsprechend hinausgeschoben. Die durch Verzögerungen auflaufenden Mehrkosten sind dann vom Auftraggeber zu tragen, wenn die die Verzögerungen bewirkenden Umstände seiner Rechtssphäre zuzurechnen sind und ist in diesem Zusammenhang Uwe Damm Trainingheads GmbH vollkommen schad- und klaglos zu halten. Hängt die Auftragserfüllung von der Auftragserfüllung durch Dritte ab und scheitert diese aus Gründen, die Uwe Damm Trainingheads GmbH nicht zu vertreten hat, so ist Uwe Damm Trainingheads GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ansprüche aus einem solchen Vertragsrücktritt, insbesondere solche auf Ersatz jeglichen Schadens sind ausgeschlossen, soweit nicht grobes Verschulden oder Vorsatz seitens Uwe Damm Trainingheads GmbH vorliegt. Gleiches gilt, wenn aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht wird und Uwe Damm Trainingheads GmbH dies nicht zu vertreten hat. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf, Betriebsstörungen und behördliche Anordnungen, die nicht dem Betriebsrisiko von Uwe Damm Trainingheads GmbH zuzurechnen sind. Ersatzlieferungen sind dann zulässig, wenn ein bestimmter Artikel nicht lieferbar ist. Uwe Damm Trainingheads GmbH sendet dann eine qualitativ und preislich gleichwertige Ware als Ersatz zu (Ersatzartikel). Teillieferungen und Teilabrechnungen sind zulässig.

3. Preise, Liefer- und Zahlungsbedingung

Es gelten die aktuellen Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer samt Kosten für Verpackung und Versand. Sollten sich die Lohnkosten oder andere, zur Leistungserbringung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so werden die Preise entsprechend erhöht oder ermäßigt. Sämtliche Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Befindet sich der Auftraggeber 30 Tage nach Rechnungserhalt noch immer im Zahlungsverzug, so gelten Verzugszinsen von 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank als vereinbart. Der Vertragspartner/Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen.

4. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von Uwe Damm Trainingheads GmbH. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst mit vollständiger Bezahlung der Waren. Der Kunde ist nicht berechtigt, über die noch nicht vollständig bezahlte Ware zu verfügen. Erlischt das Vorbehaltseigentum durch Verarbeitung der gelieferten Ware (z.B. durch Verbindung mit anderen Sachen), so überträgt der Auftraggeber bereits jetzt das Miteigentum an der durch Verbindung entstandenen Sache auf Uwe Damm Trainingheads GmbH. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Kunde die durch Verbindung entstandene neue Sache für UWE DAMM unentgeltlich mitverwahrt.

5. Aufrechnungsverbot und Zurückbehalterecht

Die Aufrechnung von Forderungen gegen Forderungen von Uwe Damm Trainingheads GmbH ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, die Forderungen des Auftraggebers sind anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungsansprüchen von Uwe Damm Trainingheads GmbH das Recht auf Zurückbehaltung – auch aus Mängelrügen – entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.

6. Gewährleistung und Schadenersatz

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Unbeschadet eines Wandlungsanspruches des Auftraggebers erfolgt die Gewährleistung durch kostenlose Behebung der nachgewiesenen Mängel in angemessener Frist. Ist eine Behebung nicht möglich oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, so ist nach Wahl von Uwe Damm Trainingheads GmbH eine angemessene Preisminderung zu gewähren oder ersatzweise eine gleiche Sache nachzuliefern. Die Beweislastumkehr des § 924 ABGB ist ausgeschlossen. Ansprüche aus der Gewährleistung erlöschen, wenn die vom Mangel betroffenen Teile von dritter Hand oder vom Auftraggeber selbst verändert oder instandgesetzt worden sind, ausgenommen bei Notreparaturen oder bei Verzug von Uwe Damm Trainingheads GmbH in Erfüllung der Gewährleistung. Gegenüber Auftraggebern, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, gelten die gesetzlichenGewährleistungsbestimmungen.Gewährleistungsbestimmungen. Uwe Damm Trainingheads GmbH haftet nur für verschuldete Schäden an alle dem Auftraggeber gehörigen Gegenständen, die Uwe Damm Trainingheads GmbH im Zuge der Leistungsausführung zur Bearbeitung übernommen hat und Personenschäden. Alle sonstigen Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz jeglichen weiteren Schadens sind ausgeschlossen, soweit nicht grobes Verschulden oder Vorsatz seitens Uwe Damm Trainingheads GmbH vorliegt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hat, sofern es sich nicht um Verbraucher im Sinne des KSchG handelt, der Geschädigte zu beweisen.

7. Datenschutz, Geheimhaltung und Urheberrecht

Sämtliche vom Auftraggeber erhobenen Daten werden vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im erforderlichen Rahmen der Ausführung der Bestellung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen und Zusteller weitergegeben, bzw. an Banken zur Abrechnung. Soweit sich die Vertragspartner per E-Mail verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen an. Der Kunde muss Maßnahmen treffen, damit die sich auf eine Bestellung oder ein Projekt beziehenden technischen Vorgaben, Zeichnungen, Dokumente oder weitere Elemente nicht für Dritte (freiwillig und unfreiwillig) zugänglich sind, sei es über ihn selbst oder über andere. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Eigentumshinweise, Markenzeichen, Netzkennzeichnungen und ähnliches, die an der gelieferten Ware angebracht oder dieser beigefügt sind, weder zu entfernen, noch zu bearbeiten, noch zu verändern oder unleserlich zu machen. Werden einer Leistung von Uwe Damm Trainingheads GmbH Angaben, Dokumente oder Pläne von Seiten des Auftraggebers oder von Dritten, mit dem Auftraggeber in Zusammenhang stehenden Personen zugrunde gelegt, ist der Auftraggeber verpflichtet, für die Einräumung sämtlicher zur Werknutzung erforderlicher Urheberrechte Sorge zu tragen. Für den Fall einer Verletzung allfälliger Urheberrechte oder sonstiger Rechte Dritter hält der Auftraggeber Uwe Damm Trainingheads GmbH nach den Regeln des österreichischen Zivilrechts schad- und klaglos. Diese Schad- und Klagloshaltung umfasst auch vorprozessuale Kosten. Wurden dem Kunden bei einer Geschäftsanbahnung von Uwe Damm Trainingheads GmbH Skizzen, Muster, Pläne, Kataloge, Abbildungen, technische Daten oder Stellungnahmen zur Verfügung gestellt, sind Uwe Damm Trainingheads GmbH jegliche Urheberrechte an diesen Unterlagen vorbehalten.

8. Erfüllungsort Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Als Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen wird der Firmensitz von Uwe Damm Trainingheads GmbH vereinbart. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Beziehungen zwischen den Parteien und alle sich daraus ergebenden oder verbundenen Rechte und Pflichten unterliegen ausschließlich materiellem österreichischem Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts und der Verweisungsnormen.

Plattform der EU-Kommission zur Online Streitbeilegung: Online-Streitbeilegungsportal

​Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung jenen Inhalts zu ersetzen, die wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.



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